Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bereitet mit einer Machbarkeitsstudie die Einführung einer qualitätsorientierten Reha-Einrichtungsauswahl vor. Wir sprachen mit der zuständigen DRV-Bereichsleiterin, Dr. Margarete Ostholt-Corsten, über den aktuellen Stand.
Seit Januar 2019 läuft die Machbarkeitsstudie zur qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl. Welche Erkenntnisse haben Sie aus der Zwischenauswertung erhalten und welche Änderungen sind im weiteren Studienverlauf geplant?
Die Machbarkeitsstudie zur qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl wird für stationäre orthopädische Fachabteilungen von drei Trägern der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Nach Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts sowie sozialmedizinischer Auswahlkriterien wie Diagnose, Nebendiagnosen oder Sonderanforderungen erfolgt die Auswahl nach den Kriterien Qualität, Wartezeit, Preis und Transportfähigkeit. Die Qualität wird dabei hoch gewichtet. Damit setzt die Rentenversicherung ein klares Signal für eine primäre Orientierung an der Qualität bei der Einrichtungsauswahl. In der Zwischenauswertung nach den ersten sechs Monaten der Machbarkeitsstudie zeigt sich eine Verschiebung bei der Einrichtungsauswahl hin zu Einrichtungen mit guten und sehr guten Qualitätsergebnissen. Es zeigt sich auch, dass für die technische Umsetzung des Verfahrens eine rentenversicherungsweit einheitliche Einrichtungsdatenbank erforderlich ist. Daher wurde eine Koordinierungsgruppe zur IT-Unterstützung der Einrichtungsauswahl eingerichtet, um diese Einrichtungsdatenbank zu konzipieren und so die Grundlage für ein einheitliches, IT-gestütztes Verfahren zur Einrichtungsauswahl zu entwickeln. Die Machbarkeitsstudie wird 2020 fortgeführt, eine Ausweitung der Machbarkeitsstudie auf weitere Indikationen bzw. RV-Träger wird diskutiert.
Welche Herausforderungen gilt es noch zu bewältigen, um die qualitätsorientierte Belegungsteuerung rentenversicherungsweit einheitlich, transparent und für die RV-Träger und Reha-Einrichtungen nachvollziehbar realisieren zu können?
Es zeigt sich in der Machbarkeitsstudie, dass das Verfahren der qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl hochkomplex ist und die enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller Träger der Rentenversicherung erfordert, wie beispielsweise bei der zeitaktuellen Ermittlung der Wartezeit. Auch ist der personelle Aufwand bei der Einrichtungsauswahl bisher sehr hoch. Um diesen zu reduzieren, werden bereits für den Übergang bis zum Einsatz einer einheitlichen Einrichtungsdatenbank IT-gestützte Lösungen erarbeitet.
Probleme bestehen darin, dass die Daten zur Qualitätssicherung zum Teil veraltet sind und auch die Wartezeit zum Reha-Beginn nicht tagesaktuell im System abgebildet werden kann. Welche Lösungsansätze werden RV-intern diesbezüglich diskutiert?
Um zu einrichtungsvergleichenden Qualitätsanalysen zuverlässige und belastbare Aussagen treffen zu können, sind größere Datenmengen von allen 16 Trägern der DRV erforderlich. Diese werden von den einzelnen Trägern der DRV zu bestimmten Terminen an das zentrale Datenzentrum der Rentenversicherung und von dort zur Reha-Qualitätssicherung weitergeleitet. Informationen aus Jahresdatensätzen aller Rehabilitanden der Rentenversicherung sind zum Beispiel für die Adjustierung der Rehabilitandenbefragung erforderlich, um faire Einrichtungsvergleiche zu ermöglichen. Auf diese Weise ist gut nachvollziehbar, dass einrichtungsvergleichende Analysen eine längere Zeit beanspruchen. Die momentane Vorgehensweise zur Ermittlung der Wartezeit über Dekadenmeldungen stellt sich in der Tat als zu wenig dynamisch heraus. Experten und Expertinnen der DRV erarbeiten derzeit eine Lösung für die tagesaktuelle Erfassung der Wartezeit.
Appell des BDPK:
Höchstes Gewicht für Qualität!
Der Vorstoß der DRV in Richtung qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl ist aus Sicht des BDPK ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung eines transparenten Qualitätswettbewerbs in der Rehabilitation. Der Fokus auf die Ergebnis- und Prozessqualitätsergebnisse der Reha-Einrichtungen über den Einbezug der QS-Daten zu Behandlungserfolg und Rehabilitandenzufriedenheit sowie KTL, RTS und Peer-Review ist dabei entscheidend und sollte im Verhältnis zur Strukturqualität auch im Rahmen des gesamten QS-Verfahrens einen größeren Stellenwert bekommen. Für die Fortführung der Machbarkeitsstudie ist im Sinne einer besseren Auswertbarkeit wichtig, dass die teilnehmenden RV-Träger nach einheitlichen Kriterien steuern und dem Parameter Qualität bei der Auswahl der Einrichtungen das höchste Gewicht verliehen wird.