Sonstiger Schaden: Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt einen Regress von knapp 490.000 Euro gegen einen Vertragsarzt, der Sprechstundenbedarfsverordnungen mit einem Faksimilestempel versehen und nicht eigenhändig unterschrieben hatte. Die Entscheidung zeigt, dass die persönliche Unterschrift keine formale Nebensächlichkeit ist.
Ein Vertragsarzt, der über einen Zeitraum von 14 aufeinanderfolgenden Quartalen Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht persönlich eigenhändig unterzeichnet, sondern…