Gesundheitswesen

KBV fordert Tempo bei Ambulantisierung

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  • 20.01.2026

f&w

Ausgabe 1/2026

Seite 20

Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen drängt auf einen raschen Ausbau der Ambulantisierung. Für Vertragsärzte im Krankenhaus fordert er einen neuen Rechtsrahmen.

In Zeiten davongaloppierender Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, von denen mittlerweile fast ein Drittel auf die Krankenhäuser entfällt, liegt ein Schlüssel zur Lösung in einer konsequenten Ambulantisierung. Es wäre jedoch ein Missverständnis zu glauben, dass hiermit ausschließlich der Ausbau ambulanter Leistungen am Krankenhaus gemeint ist. Auch eine komplette Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung wäre ineffizient.

Eine im Dezember veröffentlichte Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat einmal mehr verdeutlicht, wie groß das Ambulantisierungspotenzial von Fällen ist, die derzeit noch vollstationär versorgt werden. Demnach könnten 60 Prozent hiervon ambulant behandelt werden, dies entspräche etwa acht Millionen GKV-Fällen. Bei Leistungen der Grundversorgung wären es sogar bis zu 80 Prozent.

Eine Studie der Technischen Universität Berlin in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) kommt zu dem Schluss, dass allein aus dem AOP-Katalog gut 20 Prozent der Fälle (circa drei Millionen) ambulantisierbar wären, zuzüglich rund 564.000 sogenannter ambulant-sensitiver Fälle.

Das DRG|FORUM erweitert 2026 sein Programm um einen eigenen Themenstrang zur Ambulantisierung. Hier erhalten Entscheider aus Kliniken, aber auch aus dem ambulanten Bereich, strategische Orientierung, praxisnahe Einblicke und Raum für kontroverse Diskussionen. 

Ambulantisierung im Krankenhaus | Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Freitag, 20. März, 10:30 Uhr | Ambulantisierung gilt als Schlüssel zur Entlastung der Kliniken. Doch die Realität bleibt weit hinter den Versprechen zurück – eine Debatte über den Status quo, Zielkonflikte und die nächsten Schritte.

  • Dr. Lina Seitzl, MdB, stellv. Gesundheitspolitische Sprecherin, SPD Fraktion im Bundestag 
  • Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender, Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Sibylle Stauch-Eckmann, CEO, Ortheum Gruppe, Vorsitzende Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren 
  • Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin, Katholischer Krankenhausverband Deutschland 
  • Prof. Dr. Andreas Beivers, Professor für Volkswirtschaftslehre und Gesundheitsökonomie, Hochschule Fresenius 
  • Moderation: Rebecca Beerheide, Leiterin politische Redaktion, Deutsches Ärzteblatt

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Hybrid-DRG: positive Tendenzen

Mit der Ausweitung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG kommt allmählich „Musik“ in diesen Bereich. Positiv ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass über die Implementierung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses Mehrheitsentscheidungen zur Ausweitung des Leistungskataloges und damit des Ambulantisierungspotenzials im Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten zustande gekommen sind. Gleichwohl sind die Verhandlungen schwierig und es ist zu bedauern, dass es keine einvernehmlichen Lösungen gibt. Die Kompromissbereitschaft der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist gering, für sie geht es offenkundig ausschließlich um Ambulantisierung im Krankenhaus.

Aus KBV-Sicht hingegen kann Ambulantisierung nur unter Beteiligung der Vertragsärzteschaft funktionieren, da hier die effizienten Strukturen für ambulante Versorgung existieren. Alles Weitere regelt der Wettbewerb. Natürlich sind die Grenzen des medizinisch Machbaren bei der Ausweitung des Leistungskatalogs zu berücksichtigen. Hingegen ist nicht jeder Fall mit der bisherigen entsprechenden Verweildauer im Krankenhaus medizinisch notwendig – hier besteht definitiv Ambulantisierungs- potenzial, wie Daten aus dem Ausland bestätigen. Dass das gleiche Krankheitsbild in Deutschland eine andere Versorgung erfordert als bei Patienten in anderen Ländern ist wenig stichhaltig.

Kritisch sehen wir, dass die Entwicklung der Hybrid-DRG an die jährliche Entwicklung des aG-DRG-Systems für die Krankenhausvergütung gebunden ist. Dies sorgt für Intransparenz bezüglich der Schweregradverteilung der Fälle, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden. Für die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG wäre es gut, diese von der Weiterentwicklung des stationären Vergütungssystems zu entkoppeln. Als Alternative stünde ein differenziertes Fallpauschalensystem mit Zuschlägen für Schweregrade und besonders kostenintensive Sachkosten zur Verfügung, wie sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Struktur vorhanden sind. Die entsprechende Bewertung der Leistungen könnte auf dieser modulhaften Struktur aufsetzen. Hier ist eine Datengrundlage zu schaffen, mit der der Aufwand von Krankenhäusern und ambulanten Versorgungseinheiten sowie der Einsatz von selbstständig tätigen Vertragsärzten im Rahmen der sektorengleichen Vergütung bei der Preisbildung berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der gesetzlichen vorgesehenen schrittweisen Anpassung der Hybrid-DRG haben wir als KBV zwei Forderungen an die Politik. Erstens: Das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Höhe der Vergütung auf EBM-Niveau zu erreichen, ist ersatzlos zu streichen. Es entbehrt jeglicher Systematik, bis 2030 das Niveau auf EBM-Vergütungshöhe zu implementieren, um dann im darauffolgenden Jahr andere Preise, die voraussichtlich wesentlich höher liegen werden als das EBM-Niveau, auf der Basis einer eigens generierten Datengrundlage für die Kalkulation der Hybrid-DRG ab 2031 zu vereinbaren. Zweite Forderung: Leistungen mit sektorengleicher Vergütung müssen auch (wieder) für Kinder sowie Menschen mit Behinderungen möglich sein.

Ambulantisierung ist ein gemeinsames Projekt

Für Patientinnen und Patienten, die einer stationären Behandlung bedürfen und vor oder nach der Behandlung ambulant versorgt werden, gilt es, die Schnittstelle zwischen den beiden Sektoren zu verbessern. Hier brauchen wir Strukturen und Mechanismen, die Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten unterstützen. Diese müssen insofern gleichgerichtet sein, als dass diese Kooperationen sowohl unter der Führung eines Krankenhauses, aber auch insbesondere unter Führung von Vertragsärzten erfolgen können. In diesem Zusammenhang arbeitet die KBV zurzeit an einem Angebot zur Ausgestaltung der Tätigkeit eines Vertragsarztes in der stationären Versorgung. Dies umfasst sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen als sektorenverbindende Versorgung von Patienten, die von einer solchen profitieren. Diese Versorgungsstruktur soll so ausgestaltet werden, dass sie für Vertragsärzte und Krankenhäuser gleichermaßen attraktiv ist. Unabding- bare Voraussetzung dafür ist, dass der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin in der stationären Versorgung eine eigene Abrechnungseinheit darstellt und nicht im Krankenhaus angestellt und damit weisungsgebunden ist.

Mit dem Projekt „Vertragsarzt in der stationären Versorgung“ möchten wir einen neuen Rahmen zur vertragsärztlichen Versorgung an Krankenhäusern schaffen. Dazu gehören folgende Ziele:

  • ein erweitertes Leistungsspektrum, insbesondere mit Blick auf sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (§ 115g),
  • Tätigkeit flexibilisieren,
  • Teammodelle verankern,
  • Adäquate Finanzierung sicherstellen und
  • Weiterbildung mitdenken.

Fazit: Krankenhäuser und Vertragsärzteschaft sollten Ambulantisierung als gemeinsames Projekt begreifen. Dafür ist es aus Sicht der KBV essenziell, dass Kooperationen zwischen den beiden Sektoren auf der Ebene von Krankenhäusern und Vertragsärzten gefördert werden – und zwar gleichberechtigt aus beiden Richtungen und in einem fairen Wettbewerb. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist vorhanden; nun liegt es an den Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung, diese auszugestalten und mit Leben zu füllen.

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