Die Zeichen stehen auf Gleichberechtigung und damit auf Gleichbehandlung – nun auch im Versicherungssegment. Zukünftig dürfen Versicherungen das Geschlecht nicht mehr als Kriterium bei der Kalkulation ihrer Tarife verwenden. Unisex-Tarife führten keineswegs zu mehr Gerechtigkeit, sagen die privaten Kassen. Die gesetzlichen Kassen hingegen begrüßen die Entscheidung als „Schritt in Richtung fairen Wettbewerb“.
Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer das Geschlecht nicht mehr als…