Der von der Koalition geplante Rechtsrahmen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) fällt weniger restriktiv aus als vorgesehen. Dennoch gibt es Einschränkungen: Zulässig soll nur noch die Trägerschaft von Vertragsärzten und Kliniken sein, als Rechtsformen werden nur noch Personengesellschaften und GmbHs anerkannt, die MVZ-Leitung muss ein Arzt haben.
Auch in der Gesundheitspolitik wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Eine neue Kostprobe der alten Politiker-Regel hat die…