Die Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 2003 bereitet zahlreichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Probleme. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Beschränkungen in Bezug auf Bereitschaftsdienstzeiten und die zu gewährenden Ausgleichsruhezeiten würden einen reibungslosen 24-Stunden-Dienst unter anderem in Krankenhäusern gefährden, heißt es in einem Bericht der EU-Kommission.
Eine flexible Organisation der Arbeitsabläufe im Gesundheitssystem lässt…