Derzeit werden Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und fachübergreifende ärztliche Gemeinschaftspraxen (GP), die die Patienten interdisziplinär versorgen, von der Honorarsystematik der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) benachteiligt. Es profitieren hingegen Anbieter, deren Ärzte bei der Behandlung wenig kooperieren und die sich aus überwiegend monetären Gründen zusammengeschlossen haben. Ab 1. Juli dieses Jahres ändern sich nun die Abrechnungsvorgaben.
Die seit dem dritten Quartal 2009…