Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ziehen gegen die Anwendung des Kartellrechts in der Krankenversicherung zu Felde.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Bundesregierung festgehalten, der Wettbewerb in der Krankenversicherung gelte ihr als „ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung". Vierundneunzig Zeilen später wird das konkretisiert: „Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im…