Zum 1. Juli 2009 ändern sich Abrechnungsvorgaben für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und fachübergreifende ärztliche Gemeinschaftspraxen (GP). Benachteiligt werden Geschäftsmodelle, die Patienten interdisziplinär versorgen. Profitieren werden hingegen MVZ und GP, deren Ärzte bei der Behandlung wenig kooperieren.
Benachteiligt werden Anbieter, die es mit der fachübergreifenden Kooperation bei der Patientenversorgung ernst meinen und in deren MVZ oder GP ein Patient tatsächlich im…