Der Gesetzgeber will eine Euro-Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte und eine Vergütung nach Morbidität statt nach Kassenlage. Aber das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Für zahlreiche Ärzte herrscht eine babylonische Honorarverwirrung. Die EBM-Reform bleibt – wie der biblische Turmbau – eine Dauerbaustelle.
Zum 1. Januar 2008 ist mit dem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine neue Abrechnungsgrundlage für Kassenpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Kraft…