Fusionskontrolle auf Abwegen

  • Politik
  • 01.01.2012

Gesundheits Wirtschaft

Ausgabe 1/2012

Wenn gesetzliche Krankenkassen wie Unternehmen agieren und Marktmacht ausüben, muss für sie auch das Kartellrecht gelten. Der Gesetzgeber sollte das Wettbewerbsrechts entsprechend überarbeiten.

Ende des Jahres 2011 hat ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts das Bundeskartellamt zu der Ankündigung veranlasst, dass es auf Basis der bestehenden Rechtslage in Zukunft Zusammenschlussvorhaben zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr prüfen werde. Die Monopolkommission hält diese…

Autor

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.

Login

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich