Wenn gesetzliche Krankenkassen wie Unternehmen agieren und Marktmacht ausüben, muss für sie auch das Kartellrecht gelten. Der Gesetzgeber sollte das Wettbewerbsrechts entsprechend überarbeiten.
Ende des Jahres 2011 hat ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts das Bundeskartellamt zu der Ankündigung veranlasst, dass es auf Basis der bestehenden Rechtslage in Zukunft Zusammenschlussvorhaben zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr prüfen werde. Die Monopolkommission hält diese…