Kolumne der Initiative Gesundheitswirtschaft e. V.

Die Umsatzsteuerbefreiung: Innovations- und Investitionsbremse

  • Politik
  • Finanzen & Investitionen
  • 01.05.2007

Gesundheits Wirtschaft

Ausgabe 5/2007

 Kolumne der Initiative Gesundheitswirtschaft (IGW)

Gut gemeint ist bekanntlich nicht immer gut gelungen. So kommt es vor, dass das, was ursprünglich in edler Absicht beschlossen wurde, gelegentlich ins Gegenteil umschlägt. Das gilt in besonderer Weise für die Gesundheitswirtschaft – und hindert diese an einer gesunden Entwicklung. Ein Beispiel dafür ist die Befreiung der Gesundheitsdienstleistungen von der Umsatzsteuer. Eine vermeintliche Großtat des Gesetzgebers mit dem Ziel, die Kosten für Patienten und Sozialversicherungsträger niedrig zu halten. Kliniken bleiben auf der Mehrwertsteuer sitzen.

Doch wer auf seine Leistungen keine Umsatzsteuer erhebt, kann selbst auch keine Kosten weitergeben: So bleiben Kliniken auf der Mehrwertsteuer für Sachbedarf und Serviceleistungen aller Art – seit Jahresbeginn immerhin 19 Prozent – in vollem Umfang sitzen. Steuerjuristen sprechen von der „fehlenden Vorsteuerabzugsfähigkeit“. Solange Kliniken in der Welt der Selbstkostenerstattung existierten, war das wenig problematisch.

Nun allerdings entwickelt sich das vermeintliche Geschenk zur Innovationsbremse und verursacht Mehrkosten, die so sicherlich nicht gewollt waren. Als ein zentrales Rezept für mehr Effizienz und Qualität im Krankenhaus gilt die Konzentration auf die medizinischen Kernkompetenzen. Nicht-medizinische Bereiche sollten folglich auf andere Spezialisten übertragen werden. Die fehlende Vorsteuerabzugsfähigkeit aber bremst diesen Trend. Schließlich ist der Einkauf von Leistungen wie Wäscherei oder Reinigung automatisch fast zwanzig Prozent teurer als das Erbringen der gleichen Leistungen zu gleichen Kosten in Eigenregie – denn bei der Vergabe an einen Dritten kassiert der Staat eben mit.

Einziger Ausweg bleibt das Ausgliedern in eigene Tochterunternehmen, sogenannte umsatzsteuerliche Organschaften. Dies allerdings ist aufwändig und für kleine Häuser häufig zu komplex. Investitionsquote dümpelt bei fünf Prozent Zudem belastet die Sonderregelung die Investitionsbereitschaft. Weil sich der Staat immer weiter aus der Krankenhausfinanzierung zurückzieht, müssen die Kliniken für die Kosten der Modernisierung verstärkt selbst aufkommen. Auch hier bleiben sie auf den 19 Prozent Zusatzkosten sitzen.

Darunter leidet vor allem die Medizintechnik: So dümpelt die Investitionsquote der Ärzte, Kliniken und Pflegeheime bei mageren fünf Prozent; die gesamtwirtschaftliche Quote dagegen liegt bei gut 17 Prozent. Eine Lösung bestünde darin, auf Klinikleistungen zumindest einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Angesichts der hohen Personalkosten der Kliniken von mehr als 65 Prozent würde dieser Satz ausreichen, um die anfallende Umsatzsteuer auf Sach- und Fremdleistungen weiterreichen zu können.

Ohne diese Mehrkosten würden die Nettopreise der Kliniken fallen und die Kosten für Krankenkassen gar nicht oder zumindest nur sehr geringfügig ansteigen. Das Beispiel zeigt, wie die gut gemeinte Sonderbehandlung der Gesundheitsbranche schadet, indem sie die Wettbewerbsgrundlagen verzerrt. Die Rücknahme würde eine Innovations- und Investitionsbremse ganz ohne Verlierer beseitigen. Wenn gleichzeitig noch die Monistik eingeführt würde – dann wäre gut gemeint auch tatsächlich gut gemacht.

Prof. Dr. Jörg F. Debatin ist Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Prof. Dr. Jörg F. Debatin ist Mitglied der Initiative Gesundheitswirtschaft.

Autor

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich