Honorararztregelung mit Schwachstellen

  • GesundheitsWirtschaft
  • 01.03.2012

Gesundheits Wirtschaft

Ausgabe 3/2012

Allgemeine Krankenhausleistungen dürfen künftig auch von nicht im Krankenhaus angestellten Ärzten, sogenannten Honorarärzten, erbracht werden. Entsprechend wurde das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) im Rahmen des Mitte Juni verabschiedeten Psych-Entgeltgesetzes geändert.

Dr. Tobias Weimer, Fachanwalt für Medizinrecht aus der Kanzlei für Medizin- und Strafrecht Weimer und Bork in Bochum, begrüßt zwar grundsätzlich die Gesetzesänderung. „Aber es kann nicht angehen, dass ganze Abteilungen…

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