Der Bedarf an flexiblem Einsatz von Pflegekräften auf Zeit ist groß, doch die Rechtsprechung mauert: Bislang geht sie bei Honorarkräften in stationären Einrichtungen beinahe ausnahmslos von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Es drohen erhebliche Konsequenzen.
Wenn durch Urlaub, Krankheit oder vergleichbare Umstände Stammpersonal in stationären Einrichtungen, wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen, ausfällt, sind die Anzeigen verschiedener Pflegedienstvermittler im Internet…BibliomedManager

Ärztevermittlung im Internet
Rechtslücke bei der Vermittlung von Personal aus dem Netz
Gesundheits Wirtschaft

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