Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) hat die Bundesregierung der Praxis von Privatkliniken-Ausgründungen einen Riegel vorgeschoben, beliebig hohe Preise abzurechnen. Privatkliniken, die in der Nähe eines Plankrankenhauses liegen und Personal sowie Geräte oder Räume mit diesem teilen, müssen sich bei der Abrechnung allgemeiner Krankenhausleistungen künftig nach dem Krankenhausentgeltrecht richten.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßt die Regelungen: „Eine…