Baden-Württemberg will ambulante psychiatrische Versorgung stärken

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Die Landesregierung Baden-Württembergs hat den Referentenentwurf für ein Psychiatriegesetz beschlossen. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) sprach von einem „Riesenschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Vernetzung des Hilfesystems für Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“. Das von ihrem Ministerium erarbeitete Gesetz stärke zudem die Rechte psychisch kranker Menschen und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Ein Schwerpunkt dabei sei die ambulante Grundversorgung durch die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi), deren Angebote und Förderung nun erstmals auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt würden.

„Die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste ist unverzichtbar für die Versorgung psychisch kranker Menschen im Land“, so Altpeter. Sie böten niedrigschwellige oder aufsuchende Hilfen bei der Vor- und Nachsorge und der Krisenintervention und vermittelten soziale Hilfen. Altpeter will in sämtlichen Stadt- und Landkreisen Gemeindepsychiatrische Verbünde einrichten, mit denen sich die SpDi vernetzen sollen.

Daneben sollen auf Kreisebene neue Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen und auf Landesebene eine dem Landtag gegenüber berichtspflichtige Ombudsstelle installiert werden, um die Rechte von Patienten und Angehörigen zu stärken. Zum Schutz der Rechte von Personen, die gegen ihren Willen in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht seien, sieht das Gesetz zudem Besuchskommissionen als eine neutrale Kontrollinstanz vor. Sämtliche Zwangsmaßnahmen sollen darüber hinaus in einem neuen zentralen und anonymisierten Melderegister erfasst werden.

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