Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern, Josef Hecken, reagiert mit gewissem Unverständnis auf die Forderung der Techniker Krankenkasse (TK), die Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu erweitern. Hecken sagte am Mittwoch in Berlin: „Die Forderung ist richtig, wenn zum Zeitpunkt der Nutzenbewertung noch Evidenzlücken vorliegen. In diesen Fällen befristet der G-BA seine Beschlüsse jedoch bereits regelhaft – insofern ist eine Folgebewertung schon längst geübte Praxis. Und unabhängig davon hat der pharmazeutische Unternehmer bei neuer Evidenzlage ohnehin die Möglichkeit, nach einem Jahr eine weitere Bewertung eines Arzneimittels zu beantragen.“
Neben der Bewertung neuer Wirkstoffe befasst sich der diesjährige TK-Innovationsreport, dem die Forderung nach mehr Nutzenbewertungen entspringt, in einem Sonderkapitel mit dem Thema „Stratifizierende Medizin". „Denn es werden vermehrt Arzneimittel zugelassen, die erst nach Prüfung auf einen Biomarker eingesetzt werden dürfen“, schrieb die TK in ihrer Pressemitteilung. „Das Thema weckt bei vielen Menschen große Hoffnungen - natürlich insbesondere bei Schwerkranken", wird Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, zitiert. Vor allem in der Krebsmedizin kämen vermehrt Arzneimittel auf den Markt, deren Einsatz mit einem spezifischen Biomarkertest verknüpft sei. „Wichtig ist aber, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Biomarkertestgestützter Patientenselektion und dem Behandlungserfolg der neuen Arzneimitteltherapie immer durch ein geeignetes Studiendesign nachgewiesen wird. Nur so kann gezeigt werden, dass eine Selektion anhand eines Tests für Patienten von Vorteil ist", so Ludwig, der die TK beim Thema „Stratifizierende Medizin" berät.
Dazu erklärte Birgit Fischer, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), in einer Mitteilung: „Die Personalisierte Medizin ist eine zukunftsweisende Art der Patientenversorgung, die für eine Reihe von Medikamenten schon möglich ist. Wo es solche personalisiert einsetzbaren Medikamente gibt, verhilft das den Erkrankten zielgerichteter und damit auch schneller zu einer für sie geeigneten Therapie und zugleich dem Gesundheitswesen zu mehr Effizienz.“ Fischer weiter: „Mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens sind wir uns einig, dass bei der Weiterentwicklung der personalisierten Medizin hohe Maßstäbe angelegt werden müssen. So ist es unabdingbar, dass die Vortests qualitätsgesichert sein müssen. Auch muss die Relevanz jedes Vortests durch Studien belegt sein."

Hecken kontert TK-Report
