Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) hat sich für eine dauerhafte leistungsgerechte Vergütung für die Rehabilitation stark gemacht. Der Gesetzgeber hätte zwar die wirtschaftliche „Spirale nach unten“ erkannt und landesweite Reha-Schiedsstellen im SGB V und damit auch im Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich verankert, aber das allein reiche noch nicht aus, sagte KGMV-Geschäftsführer Wolfgang Gagzow auf einer Fachtagung in Rostock.
Notwendig sei auch eine stärkere Berücksichtigung in den Sozialgesetzbüchern V und IX, ansonsten bestehe die Gefahr, „dass die Schiedsstelle zwar zu Gunsten der Klinik entscheidet und dieser eine höhere Vergütung zuspricht, die Krankenkassen durch rückläufige Belegungszahlen diese Entscheidung aber sofort konterkarieren“, so Gagzow. Diese Forderung unterstütze auch der Bundesrat. Er hätte bereits die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf leistungsgerechte Vergütung angemahnt, heißt es in einer Mitteilung der KGMV.
Gemeinsam mit den Trägern der entsprechenden Vorsorge- und Rehabilitationsklinik sollten die Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen Vergütungsvereinbarungen schließen. So gebe es auch die Meistbegünstigungsklauseln der Kostenträger nicht mehr, sagte Gagzow. Diese begünstigten häufig eine Vergütungsabsenkung auf ein „gegebenenfalls niedrigeres Niveau konkurrierender Kostenträger“.
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KGMV will rechtssichere Reha-Vergütung

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