VUD macht sich für kostendeckende Vergütung der Hochschulambulanzen stark

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Die Deutsche Hochschulmedizin hat eine Neuregelung der Finanzierung von Hochschulambulanzen gefordert. Diese gewährleisteten einen großen Teil der ambulanten Versorgung und müssten dafür auch eine kostendeckende Vergütung erhalten, sagte der Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika (VUD), Ralf Heyder. Derzeit sei die Vergütung unangemessen und müsse reformiert werden, wie es auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits angekündigt habe.

Der VUD sieht die Gründe für die unzureichende Finanzierung etwa in den „teilweise viel zu gering bemessenen Quartalspauschalen“ sowie den festgesetzten Fallobergrenzen, die der Patientennachfrage nicht mehr gerecht und in „nahezu allen Hochschulambulanzen erheblich überschritten“ würden, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. In der Konsequenz würden Patienten nach dieser Überschreitung ohne Vergütung versorgt.

Zudem böten die Hochschulambulanzen eine hochspezialisierte Diagnose- und Therapie. Das gehe „in weiten Teilen über die vertragsärztliche ambulante Standardversorgung hinaus.“ Eine Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder den Paragrafen 116b, der die ambulante spezialfachärztliche Versorgung regelt, stellt nach Meinung der Uniklinika deshalb keine Lösung dar. Stattdessen sprach sich die Hochschulmedizin für einen einheitlichen Rechtsrahmen aus, der das gesamte ambulante Geschehen an Uniklinika abbilde. „Hier liegt auch für die Kassen eine echte Gestaltungschance für die Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulant und stationär“, sagte Heyder.

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