Krankenhausplanungen sind Teil der staatlichen Daseinsfürsorge und dürfen nicht in die Liberalisierung internationaler Märkte einfließen. Mit dieser Argumentation hat die Europäische Vereinigung der Krankenhausdirektoren (EVKD) am Freitag in Berlin auf das anstehende Freihandelsabkommen TTIP reagiert, dem Transatlantic Trade and Investment Partnership zwischen Europa und den USA. So könne etwa die vorgesehene Investitionsschutzklausel die Landeskrankenhausplanungen in Deutschland als willkürliches staatliches Hemmnis privater Investitionen in Frage stellen. Private Investoren könnten sich dann in die Pläne einklagen, so die Argumentation der EAHM.
Die öffentlichen Krankenhäuser, Gesundheits-, Sozial- und Rettungsdienste sowie die sozialen Sicherungssysteme müssen nach Überzeugung der EVKD explizit ausgeschlossen werden. Verbandspräsident Heinz Kölking kritisierte zudem die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. „Gerade im Vorfeld der Wahlen zum EU-Parlament sollten für alle EU-Mitglieder so wichtige Fragen nicht hinter verschlossenen Türen entschieden werden.“
Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) hat bereits im März gegen das Abkommen mobil gemacht, wie BibliomedManager berichtete. In einem Brief an die Mitgliedskliniken hatte IVVK-Geschäftsführer Uwe Alschner vor den Folgen möglicher Klagen aufgrund des geplanten Investitionsschutzes gewarnt: „Eine solche Klage würde die staatlich garantierte Daseinsvorsorge für deutsche Patienten und Träger aushöhlen, weil sie anstatt vor einer ordentlichen Gerichtsbarkeit mit mehreren Instanzen vor einem aus Rechtsanwälten bestehenden ‚Schiedsgericht‘ unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt würde, dessen Ergebnis zwingend akzeptiert werden müsste.“
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Europäische Klinikdirektoren gegen Freihandelszone

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