Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gestern in Berlin Vorschläge zur Sicherstellung der Hebammenversorgung vorgelegt. Danach soll es unter anderem für Hebammen mit nur wenigen Geburten künftig einen von den Krankenkassen bezahlten Sicherstellungszuschlag zur Finanzierung ihrer Haftpflichtkosten geben. Die Prämien waren in der Vergangenheit immer weiter gestiegen und bedrohen laut den Verbänden der Geburtshilfehelferinnen deren Existenz. Mit dem Zuschlag könnten die betroffenen Hebammen nun dauerhaft entlastet werden, heißt es in einem Schreiben des Ministers zum Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, was auch eine „wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung“ sei.
Der GKV-Spitzenverband hält die Einführung eines Sicherstellungszuschlags hingegen für bedenkenswert: Gerade auf dem Land betreuten manche Hebammen so wenige Geburten, „dass sie Probleme haben, die gestiegenen Haftpflichtprämien zu refinanzieren, obwohl die einzelne Hebamme mehrmals im Jahr die Versicherung ruhen lassen kann und dann keine Beiträge zahlen muss“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz.
Gröhe will außerdem den Anstieg der Versicherungsprämien begrenzen. So soll etwa mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und den Kranken- und Pflegeversicherungen ein Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich geprüft werden. Auch hier äußerte der GKV-Spitzenverband Kritik. Er habe „kein Verständnis dafür, dass die Haftung von Hebammen, durch deren Fehler ein Kind bei der Geburt zu Schaden kommt“, limitiert werden soll. „So wie auch andere Berufstätige für ihre Fehler gerade stehen müssen, sollte dies auch bei den Hebammen weiterhin so sein“, sagte Lanz. Vermeiden will er, „dass der Beitragszahler der Sozialversicherungen das Geschäft der privaten Versicherungswirtschaft machen sollen und statt der Haftpflichtversicherung die Folgekosten von Hebammenfehlern übernehmen.“

Gröhe stellt Abschlussbericht zur Hebammenversorgung vor
