65 Prozent der leitenden Klinikärzte sind gegen Erfolgsbeteiligungen in ihren Arbeitsverträgen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hervor, die auf dem 120. Internistenkongress Anfang der Woche in Wiesbaden vorgestellt wurde. Rund 3.400 ärztliche Führungskräfte – etwa Ordinarien, Chefärzte und Oberärzte – wurden für die Studie „Ärzte-Manager 2013“ nach ihrer Meinung zur Verquickung von Betriebswirtschaft und ärztlichen Entscheidungen befragt.
Ehrgeizige betriebswirtschaftliche Leistungsvorgaben bekommen laut den Ergebnissen fast drei Viertel aller Befragten. Bei 38 Prozent steht im Arbeitsvertrag zudem eine Erfolgsbeteiligung, und rund 75 Prozent geben an, dass ihnen im Beruf betriebswirtschaftliche Steuerung abverlangt wird. Die Mehrheit fühlt sich dabei unzureichend an den Entscheidungen der kaufmännischen Geschäftsleitung beteiligt.
Die Ärzte sehen den Einfluss von Kosten-Nutzen-Überlegungen in keinem guten Licht. Fast 90 Prozent fürchten negative Auswirkungen auf das Arzt-Patientenverhältnis. Für fast die Hälfte existiert keine partnerschaftliche Beziehung mit der kaufmännischen Leitung. Eine sehr problematische Entwicklung liege darin, dass die ärztliche Verpflichtung zum Patientenwohl mit den von Kaufleuten vorgegebenen Zahlen immer weniger in Deckung zu bringen sei, interpretiert DGIM-Generalsekretär Ulrich Fölsch das Meinungsbild. „Durch die Abrechnungspauschalen drohen Patienten zu mehr oder weniger ‚lukrativen Fällen‘ zu werden.“
Auf Basis dieser Daten möchte sich die DGIM in die weitere Ausgestaltung des Gesundheitswesens einbringen. „Die kaufmännische Seite muss die Pflicht haben, die Ärzte effizient in Entscheidungsprozesse einzubeziehen“, so Fölsch weiter. Die Einnahmen müssten die Ausgaben decken. Das sei aus Sicht Fölschs der einzige Weg, „um langfristig ein von Vertrauen geprägtes Verhältnis zum Patienten gewährleisten zu können.“
BibliomedManager
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