Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) zieht nach einem noch nicht bestätigten Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ das Tempo bei der Pflegereform an. So soll die Gesetzgebung zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes bereits 2016 abgeschlossen sein, damit die darauf basierende Umstellung der Pflegestufen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Die Zeitung beruft sich auf eine interne Anhörung im Bundesgesundheitsministerium und entsprechende Ankündigungen der zuständigen Abteilungsleiterin Regina Kraushaar. Weil Gutachter davon ausgingen, dass es bis zu 1,5 Jahre dauern werde, die Begutachtungsverfahren und die Neueinstufung in dann 5 statt bisher 3 Pflegestufen zu vollziehen, müsse das entsprechende Gesetz bereits im kommenden Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und Anfang 2016 in Kraft treten. Die laufende Legislaturperiode endet voraussichtlich im Herbst 2017.
Zustimmung erhielt die Idee einer beschleunigten Reform unter anderem vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Alexander Schweitzer. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse aber auch finanzierbar sein. Deshalb sei es unbedingt notwendig, die 2. Stufe der Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar 2016 umzusetzen. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt, damit an Demenz erkrankte Menschen, die keinen Bedarf an Grundpflege haben, Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erhalten. Gleichzeitig soll niemand schlechter gestellt werden als vor der Einführung. Deshalb ist eine rechtzeitige Beitragssatzerhöhung zum 1.1.2016 vorausschauend und notwendig“, sagte Schweitzer heute in Mainz.

Gröhe soll beschleunigte Pflegereform planen
