Die Stadt Isny gibt den Kampf um ihr Krankenhaus nicht auf: Nach einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung" hat sie jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt, um doch noch eine Revision des Urteils vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu erreichen. Das hatte Anfang April dem Landkreis Ravensburg recht gegeben und die einstweilige Verfügung gegen die Schließung des Isnyer 19-Betten-Hauses aufgehoben. Eine Revision hatten die Stuttgarter Richter nicht zugelassen, das Verfassungsgericht könnte diesen Beschluss aber aushebeln.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Entscheidung des Ravensburger Landkreises im Jahr 2012, das stark defizitäre Haus in Isny zu schließen. Die Stadt hatte hiergegen Rechtsmittel eingelegt und argumentiert, der Landkreis selbst habe die Klinik regelrecht heruntergewirtschaftet, durch mangelnde Investitionen und die Reduzierung der ehemals 53 auf nur noch 19 Betten. Das OLG hatte in seinem Urteil hingegen ausdrücklich festgestellt, die „grundlegende, anhaltende wirtschaftliche Schieflage des Krankenhauses Isny" habe bereits vor dem Bettenabbau bestanden und sei nicht vom Kreis verschuldet. Ob zusätzliche Investitionen zu einer besseren Finanzlage geführt hätten, sei juristisch unerheblich, weil der Kreis keine dahingehenden Verpflichtungen eingegangen sei. Die Kündigung des noch aus dem Jahre 1970 stammenden Übernahmevertrags für das Krankenhaus erachteten die Stuttgarter Richter insgesamt als zulässig.
In ihrer Verfassungsbeschwerde beruft sich die Stadt nun laut dem Zeitungsbericht auf Verfahrensfehler. So hätten unterschiedliche Richter über die Anordnung und die Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen die Schließung des Krankenhauses mitgewirkt und sei durch den Verzicht auf eine mündliche Anhörung der Anspruch der Stadt auf rechtliches Gehör verletzt worden. Zudem habe das OLG die Argumente der Stadt „vom Tisch gewischt. Ersichtlich sollte der Sack zugemacht werden", zitiert die Zeitung aus der ihr vorliegenden Verfassungsbeschwerde.

Isny legt Verfassungsbeschwerde ein
