Der Bundestag hat heute in erster Lesung über das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, kurz GKV-FQWG, der Großen Koalition beraten. Es sieht die Absenkung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent und die Festschreibung des Arbeitgeberanteils bei 7,3 Prozent vor. Abgeschafft werden sollen die pauschalen Zusatzbeiträge, die Krankenkassen bislang direkt von ihren Versicherten erheben durften. Stattdessen wollen Union und SPD den Kassen ermöglichen, einkommensabhängige Aufschläge auf den allgemeinen Beitragssatz zu erheben. Das Plus gegenüber dem Arbeitgeberanteil hätten aber weiterhin allein die Versicherten zu entrichten.
Ein weiterer Kernpunkt des Reformgesetzes ist die Einrichtung eines unabhängigen Qualitätsinstituts für das Gesundheitswesen. Bis 2016 soll eine Stiftung die Arbeit aufnehmen und etwa Krankenhausleistungen vergleichen und die Ergebnisse anschließend veröffentlichen. Sie sollen Patienten bei der Auswahl eines Krankenhauses helfen.
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Bundestag berät in erster Lesung über GKV-FQWG

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