NRW formuliert Handlungsempfehlungen für Patientenfürsprecher

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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und der Patientenbeauftragten des Landes Handlungsempfehlungen für Patientenfürsprecher erarbeitet. Sie sollen als Orientierungshilfe für Klinikleitungen und Patientenfürsprecher dienen und etwa beschreiben, wie das Leitbild der selbstbestimmten, mündigen Patienten und eine gelungene Kommunikation zwischen Krankenhaus und Patient umgesetzt werden können, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.  

„Wir wollen ihnen damit den Rücken stärken und unseren Krankenhäusern eine Hilfestellung bei der Umsetzung bieten", sagte der KGNW-Präsident Jochen Brink. Auch Gesundheitsministerin Barbara Steffens hob die Bedeutung der Patientenfürsprecher für das Gesundheitssystem hervor. Sie leisteten einen erheblichen Beitrag dazu, dieses „menschlicher zu machen".

Das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht für alle Kliniken die Etablierung unabhängiger Stellen für Patientenbeschwerden vor. Umfassendere Informationen zu den formulierten Empfehlungen finden Sie hier.

Autor

 Johanna Kristen

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