Der Sozialverband VdK hält an seinem Vorhaben einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zustände in der pflegerischen Versorgung fest. Zwar dürfe ihr Verband selbst nicht klagen, habe aber eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen und Angehörigen gefunden, „die bereit sind, mit uns vor das Verfassungsgericht nach Karlsruhe zu gehen", sagte Präsidentin Ulrike Mascher dem Berliner „Tagesspiegel". Zurzeit würden die einzelnen Beschwerden vorbereitet, die noch vor der Sommerpause eingereicht werden sollen, ungeachtet des Appells von Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihrer Regierung noch Zeit für Verbesserungen zu geben.
Mascher begründete das mit der Sorge, die von der Bundesregierung angekündigte Große Pflegereform werde einmal mehr hinausgezögert. Seit 2009 lägen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, 2011 sei das Jahr der Pflege verkündet worden, umgesetzt worden sei aber nichts. „Nun hören wir, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst in einer zweiten Stufe der Reform kommen, im Jahr 2017. Da ist schon wieder Bundestagswahl." Daher würden nun alle Möglichkeiten genutzt, Druck auszuüben. „Und dazu gehört die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, auch wenn die Bundeskanzlerin uns gebeten hat, davon Abstand zu nehmen."
Eine klare Absage erteilte die VdK-Präsidentin einmal mehr dem geplanten Vorsorgefonds, denn das dafür eingesammelte Geld werde nicht den Patienten zugute kommen. „Die Rücklage ist einzig dafür gedacht, ab 2030 den Beitragssatz dämpfen zu können", sagte Mascher der Zeitung. Die Erfahrung zeige, dass Rücklagen von der Politik anderweitig verwendet würden. So nutze der Finanzminister etwa die Milliardenreserven im Gesundheitsfonds, um den Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen zu kürzen und einen Haushalt ohne Neuverschuldung hinzubekommen. „Immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, besteht die Gefahr, dass ein Finanzminister zugreift. Das können Sie gar nicht verhindern", so Mascher.

VdK: Verfassungsbeschwerde noch vor der Sommerpause
