Am Mittwoch ging es im Ausschuss für Gesundheit um den Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). In der öffentlichen Anhörung hatten Vertreter der Regierung sowie der Opposition Gelegenheit, ihre Fragen an Sachverständige der Verbände und einzelne wissenschaftliche Experten zu richten. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, sagte anschließend gegenüber BibliomedManager, insgesamt könne man mitnehmen, dass die Einrichtung des neuen Qualitätsinstituts von fast allen Seiten begrüßt werde. „Es soll tatsächlich ein Quantensprung sein, weil wir wirklich eine neue Datengrundlage zur Qualitätsmessung und die Konsequenzen daraus schaffen wollen. Erfahrungsgemäß wollen alle in den Gremien beteiligt sein. Um es überschaubar zu halten, tun wir gut daran, erst einmal mit den G-BA Trägern zu beginnen."
Der Forderung von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum, mit der Schaffung eines neutralen und transparenten Qualitätsinstitutes seien alle anderen Formate wie Kassen-Qualitätsportale obsolet, erteilte Spahn eine Absage. „Das können und wollen wir nicht per Gesetz abschaffen. Das ist die Freiheit des Internets", so Spahn. Allerdings solle das Angebot des neuen Institutes Maß aller Dinge werden und sich dahin entwickeln, dass man als erstes in den Angeboten des Institutes suche, wenn man zur Qualität im Gesundheitswesen und zum Vergleich von Krankenhäusern etwas wissen wolle. „Hier kann die DKG mithelfen, dass es auch wirklich so gut wird", betonte Spahn. Der Anspruch müsse sein, dass die Daten valide, risikoadjustiert und aussagekräftig aufbereitet würden.
Dass das Qualitätsinstitut grundsätzlich sinnvoll sei , werde von niemandem bestritten, erklärte der Einzelsachverständige Jürgen Wasem, Inhaber des Lehrstuhls Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen, BibliomedManager im Interview. Spannend sei, welchen Stellenwert die Qualitätssicherung durch das Institut gegenüber anderen Initiativen, etwa denen von Krankenkassen, erhalte. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu Gunsten des Qualitätsinstitutes die anderen Initiativen abschaffen oder lahmlegen. Damit würden wir der Qualitätssicherung insgesamt einen Bärendienst erweisen", mahnte Wasem.
So verschwänden die Blockaden der gemeinsamen Selbstverwaltung, eine sektorenübergreifende Versorgung zu gestalten, durch das neue Institut nicht. Dagegen begrüßte Wasem die Forderung von Patientenorganisationen nach mehr Mitspracherecht über die Beteiligung im Vorstand des Stiftungsrates. „Ich war vor zehn Jahren sehr skeptisch, als der Gemeinsame Bundesausschuss den Patientenvertretern ein beratendes Stimmrecht einräumte, weil es ein Legitimationsproblem ist, wer Patienten dort vertreten darf. Doch in den letzten Jahren hat sich die Arbeit der Patientenvertreter als inspirierend und sehr konstruktiv herausgestellt." Hinsichtlich der Risikoadjustierung dürfe man bei Qualitätsvergleichen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Man müsse bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sicherstellen, dass statistisch berücksichtigt werde, wenn Krankenhäuser und andere Akteure schwierigere Fälle mit schlechterer Prognose behandelten.
Bereits im Vorfeld der Anhörung forderte Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery: „Eine reine Fortführung der heute schon stattfindenden Untersuchungen, wie zum Beispiel im AQUA-Institut, jetzt mit behördlicher Absegnung, wäre viel zu kurz gesprungen. Es geht darum uns zu helfen, Qualität zu produzieren und nicht einfach nur zu verwalten." Neben der Diskussion um das neue Qualitätsinstitut ging es in der öffentlichen Anhörung um Themen wie den Risikostrukturausgleich (RSA) und die Grundlohnkomponente etwa beim Krankengeld. Der Sachverständige Eberhard Wille befürwortete eine regionale Komponente des RSA.
Der BKK Dachverband schlug ein alternatives Übergangsmodell zum Thema Krankengeld vor. Dieses solle die Grundlohnkomponente mit einem anteiligen Ausgabenausgleich kombinieren. Als Geldleistung bemesse sich das Krankengeld nach der Höhe des Einkommens. Deshalb müsse bei der Zuweisung das Verhältnis der kassenindividuellen durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder mit Krankengeldanspruch im Verhältnis zu denen auf GKV-Ebene bestimmt werden. Außerdem solle der Realkostenausgleich von 50 auf 30 Prozent begrenzt werden, um den Anreiz für Krankengeldmanagement-Aktivitäten zu steigern. „Sollte die Übergangslösung nicht wie beschrieben geregelt werden, werden bestehende Wettbewerbsverzerrungen weiter verstärkt und Nachteile für die Mehrheit der betrieblichen Krankenkassen verstetigt", heißt es in der Stellungnahme des Dachverbandes.

Gesundheitsausschuss: Qualität produzieren, nicht verwalten
