Der Medizintechnikhersteller B. Braun hat seine Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss der Rhön-Klinikum AG aus dem vergangenen Jahr zurückgenommen. Damit hatten Vorstand und Aufsichtsrat des privaten Klinikbetreibers im Mai 2013 die Abschaffung einer Sperrklausel von zehn Prozent des Aktienkapitals für weitreichende Geschäftsentscheidungen herbeigeführt, um die angestrebte Fusion von Rhön mit dem Konkurrenten Fresenius-Helios durchsetzen zu können. Gegen das Zustandekommen der notwendigen Mehrheit in der Hauptversammlung hatte B. Braun damals Klage eingereicht.
Wie das Unternehmen heute mitteilte, wolle es als mittlerweile größter Einzelaktionär die neue strategische Ausrichtung von Rhön auf medizinische Exzellenz und hochwertige Spitzenmedizin unterstützen. Eine Aufhebung des Beschlusses zur Absenkung der Sperrklausel sei nicht mehr notwendig. Durch die Rücknahme der Klage lägen nun keine sachlichen Gründe gegen die Wahl von Braun-Aufsichtsratschef Ludwig Georg Braun in das Rhön-Aufsichtsgremium vor.
Nach dem im Frühjahr vollzogenen Verkauf von mehr als 40 Einrichtungen an Fresenius-Helios zählt Rhön nun noch 10 Einrichtungen an 5 Standorten.

Größter Einzelaktionär unterstützt Rhön-Neuausrichtung
