Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wird keinen Einfluss auf die politische Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens haben. Dies erklärte die Europäische Kommission auf Anfrage des Fachmagazins „Gesundheitswirtschaft". Jüngst hatte Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes gewarnt, dass TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und die darin vorgesehenen Investitionsschutzklauseln zum Beispiel die gesetzlich regulierte Preisgestaltung von Medikamenten gefährden könnte. Öffentliche Krankenhäuser fürchten das Ende der staatlichen Krankenhausplanung.
Laut einem Sprecher der EU-Kommission ist diese Furcht unangebracht: „Die EU hat in allen Freihandelsabkommen und im GATTS (Vertrag über die Welthandelsorganisation WTO, Anm. d. Red.) keine Verpflichtungen für öffentlich finanzierte Gesundheitsleistungen übernommen. Bezüglich der privat finanzierten Gesundheitsdienstleistungen hat die EU immer darauf geachtet, dass ausländische Anbieter Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens sein können, einschließlich der möglichen Anwendung einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung." TTIP werde „nicht zu einer Liberalisierungsverpflichtung" führen, „die eine Regierung zwingen würde, Investitionsmöglichkeiten für ausländische Investoren im Gesundheitssektor (der so genannte Marktzugang) zuzulassen".
Der Investitionsschutz bietet laut EU-Kommission für ausländische Investoren nur eine begrenzte Anzahl von grundlegenden Garantien. Zu diesen gehöre: keine Enteignung ohne Entschädigung, Zugang zu Rechtsmitteln, Schutz gegen Nötigung und Belästigung und offensichtlich willkürliche Behandlung. Ein ausländischer Investor könne das in dem Freihandelsabkommen vorgesehene supranationale Schiedsverfahren nur anrufen, wenn ein Verstoß gegen diese Prinzipien eintrete und nicht nur aufgrund entgangenen Gewinns. Eine von einer Regierung getroffene Entscheidung könne auf diesem Weg nicht aufgehoben oder rückgängig machen. „Daher kann man nicht sagen, dass Investitionsschutz und ein Investor - Staat -Streitbeilegungsmechanismus( ISDS ) die Möglichkeit von Regierungen beschränken, Ziele des Gemeinwohls zu verfolgen. Dies schließt zweifelsohne auch den Prozess der Organisation und Verwaltung ihrer Gesundheitssysteme ein", verdeutlicht der Kommissionssprecher.
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EU-Kommission beschwichtigt zu TTIP

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