Bundeskartellamt stimmt Transparenzkodex zu

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Das Bundeskartellamt hat den Transparenzkodex der forschenden Pharma-Unternehmen genehmigt. Danach sind die Mitglieder der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA)" künftig dazu verpflichtet, ihre direkten und indirekten Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise  wie etwa Spenden, Dienstleistungs- und Beratungshonorare offenzulegen, teilte der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) heute mit. „Dass der Transparenzkodex nunmehr gilt und seine Vorgaben in die Tat umgesetzt werden, ist ein Meilenstein in Richtung größerer Transparenz der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem", sagte vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer. Bereits im November 2013 hatten die FSA-Mitglieder den Kodex beschlossen.   Nun gehe es darum, diesen mit Leben zu erfüllen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Daten zu erfassen und die Veröffentlichung mit den Betroffenen abzustimmen. Der Erfolg der Initiative hänge vor allem von der Bereitschaft der anderen Beteiligten im Gesundheitswesen zu mehr Transparenz ab. Zudem sei die Mitwirkung der Ärzte für die Veröffentlichung individueller Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht unerlässlich, so Fischer.    Auf den entsprechenden Websites der Unternehmen sollen die Informationen veröffentlicht und so Kooperationen zwischen Industrie und Ärzten transparent gemacht werden. Eine erste Veröffentlichung mit den Daten des Kalenderjahres 2015 ist für das Jahr 2016 vorgesehen.

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