Krankenkassen können ihre Beitragssätze wieder selbst festlegen, der pauschale Zusatzbeitrag entfällt, das Qualitätsinstitut kommt und die PEPP-Einführung wird verschoben. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat behandelt werden, kann von der Länderkammer aber nur mit sehr großer Mehrheit verzögert werden, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte also noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Kern der neuen Regeln ist die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur GKV, der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, von 15,5 auf 14,6 Prozent. Kassen können aber höhere Arbeitnehmer-Beitragssätze verlangen. Sie müssen dann allerdings ihre Versicherten schriftlich auf günstigere Kassen hinweisen. Dies war bis zuletzt umstritten und wird vor allem vom GKV-Spitzenverband kritisiert. Der Vorwurf lautet, dass die Politik so lediglich einen Preiswettbewerb und keinen Qualitätswettbewerb initiiere. Des weiteren schafft das Gesetz „die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)", wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte. Kritik kommt von den Ländern, der Bundesärztekammer und der Patientenvertretung: Sie fordern eine stärkere Beteiligung. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hatte sich diesbezüglich im Interview des BibliomedManager skeptisch gezeigt. Beschlossen ist auch die Verlängerung der Einführungsphase von PEPP, dem Pauschalierenden Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen, um zwei Jahre. Die Kliniken dürfen also nun zwei weitere Jahre wählen, ob sie das alte oder das neue Vergütungssystem anwenden wollen. Eine ausführliche Debatte zur PEPP-Verschiebung ist in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins „f&w führen und wirtschaften im krankenhaus" zu lesen. In das Gesetz wurden auch Regelungen aufgenommen, mit denen Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlastet werden. Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände werden verpflichtet, Regelungen darüber zu treffen, dass Hebammen mit typischerweise geringeren Geburtenzahlen bereits für die Zeit ab dem 1. Juli 2014 einen befristeten Vergütungszuschlag auf bestimmte Abrechnungspositionen erhalten, wie das BMG mitteilte. Davon profitierten Hebammen, die Hausgeburten betreuten, Hebammen, die freiberuflich in Geburtshäusern tätig seien, sowie Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiteten. Zugleich regele das Gesetz, dass Hebammen ab dem 1. Juli 2015 einen Sicherstellungszuschlag erhielten, wenn sie die zu vereinbarenden Qualitätsanforderungen erfüllten und aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie wirtschaftlich überfordert seien. Des weiteren weitet das Gesetz die Förderung der unabhängigen Patientenberatung deutlich aus. Dies wurde in der Debatte am vergangenen Donnerstag auch von den Oppositionsparteien ausdrücklich gelobt.
BibliomedManager
