Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands waren 2013 rund 53 Prozent aller Krankenhausabrechnungen fehlerhaft. Eine heute veröffentlichte Datenauswertung für das erste Halbjahr 2013 deutet an, dass der Anteil beanstandeter Rechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach 2011 und 2012 auch im letzten Jahr mehr als die Hälfte betrug. Den Gesetzlichen Krankenversicherungen sei damit ein Schaden von voraussichtlich 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Auf Seiten der Kliniken treffen die Ergebnisse auf heftige Kritik. „Die Aussagen der Krankenkassen sind schlichtweg falsch", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin. Ein Großteil der Prüfungen stellten nicht etwa die Abrechnungen, sondern die geleistete medizinische Versorgung in Frage, am häufigsten davon die Länge des Krankenhausaufenthalts.
Dem widersprechen die Kliniken mit eigenen Zahlen, wonach 2011 rund 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen unbeanstandet blieben. In der Vergangenheit hatte die Krankenhausgesellschaft wiederholt argumentiert, die hohe Fehlerquote aus den rund 12 Prozent tatsächlich überprüften Rechnungen sei das Ergebnis einer selektiven Vorauswahl und daher nicht repräsentativ für die Gesamtzahl der Fälle. Zudem würden Kliniken Vergütungskürzungen vielfach akzeptieren, „da sie – von der überbordenden Flut von MDK-Prüfungen mürbe gemacht – kein Interesse an langwierigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen haben", sagte Baum. An die Krankenkassen richtete er den Apell, zu einer sachlichen und gemeinsamen Aufarbeitung strittiger Fälle beizutragen.
Ein Versuch der grundlegenderen Lösung des Abrechnungsstreits zwischen DKG und GKV ist zuletzt gescheitert. Einer neu eingerichteten Bundesschiedsstelle kommt nun die Aufgabe zu, die medizinischen Streitfragen im Schlichtungsverfahren zu klären.