Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner gestrigen Sitzung eine Reihe von Beschlüssen zur Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern getroffen. So erging etwa ein Auftrag an das AQUA-Institut, Verfahren zu entwickeln, damit die sogenannten Sozialdaten künftig noch stärker genutzt werden können. Diese Abrechnungsdaten der Krankenkassen umfassten neben leistungsbezogenen Datenbeständen auch Informationen über Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen und lägen sektorenübergreifend vor. „Auf dieser Basis werden wir wertvolle Erkenntnisse zur Versorgungsqualität gewinnen, die je nach Fragestellung jedoch auch zukünftig um QS-Datenerhebungen der Leistungserbringer ergänzt werden müssen", sagte die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA, Regina Klakow-Franck.
In einem weiteren Beschluss legte der Ausschuss gestern die von den Kliniken für das Jahr 2013 zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren fest. Danach entfallen im Vergleich zum Vorjahr 32 Indikatoren, 37 neue kommen hinzu. Die Anpassung sei notwendig gewesen, weil die Indikatoren ursprünglich zur Verbesserung des internen Qualitätsmanagements in den Kliniken und nicht für öffentliche Qualitätsvergleiche entwickelt worden seien, sagte Klakow-Franck. Die Indikatoren bildeten den maßgeblichen Informationspool für alle zurzeit existierenden Krankenhausbewertungsportale. „Hier kann weniger mehr sein. Es kommt nicht darauf an, einfach alle vorhandenen Qualitätsindikatoren ins Netz zu stellen, sondern den Patientinnen und Patienten tatsächlich entscheidungsrelevante und laienverständliche nachvollziehbare Qualitätsinformationen an die Hand zu geben." So seien insbesondere auch Informationen über die Personalausstattung und die Qualifikation des ärztlichen und pflegerischen Personals wichtig für die Patienten.
In seiner gestrigen Sitzung beschloss der G-BA zudem die regelhafte Durchführung von Follow-up-Erhebungen in drei Leistungsbereichen ab dem Erfassungsjahr 2015. Nachdem das für die längsschnittliche Datenerhebung und -zusammenführung notwendige Pseudonymisierungsverfahren in der endoprothetischen Versorgung von Hüfte und Knie bereits seit 2011 erprobt worden sei, könne es ab 2015 in den Regelbetrieb gehen und die Methodik auch auf die Herzschrittmacher-Versorgung angewandt werden. „Damit sind wir auf unserem Weg, Langzeitergebnisse der Patientenversorgung zu bekommen, einen wesentlichen Schritt weiter", sagte Klakow-Franck. Gleichzeitig erging gestern ein Auftrag an das AQUA-Institut, ein stationäres Follow-up-Verfahren auch für die drei Leistungsbereiche der implantierbaren Defibrillatoren - Implantation, Aggregatwechsel und Revision/Systemwechsel/Explantation – zu entwickeln.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Beschlüsse. Mit ihnen würden maßgebliche Weiterentwicklungen in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht, die zu noch mehr Transparenz führten, Ergebnisbeurteilungen nach Abschluss der Behandlung und die regelhafte Nutzung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen ermöglichten. Damit würden „Positionen aus dem von der DKG entwickelten Konzept zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit konsequent umgesetzt und die Führungsposition der Krankenhäuser in der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen unterstrichen", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in Berlin.
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G-BA treibt Qualitätssicherung voran

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