Bundesrat billigt Gesundheitsreform

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Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt, das auch die Einrichtung eines neuen Qualitätsinstituts für das Gesundheitssystem beinhaltet. Im Rahmen eines Entschließungsantrags forderte die Länderkammer aber von der Bundesregierung, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer im Gemeinsamen Bundesausschuss der Selbstverwaltung (G-BA) und im neuen Institut zu verbessern.

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, über die im Gesetz bereits vorgesehenen kurzfristig wirkenden Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige Modelle zu entwickeln, um eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und eine Versicherungslösung bei Haftpflichtschäden für Hebammen sicherzustellen. Die Länderkammer brachte in diesem Zusammenhang eine steuerfinanzierte Lösung ins Spiel.

Mit dem Gesetz gab nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat grünes Licht für die GKV-Finanzreform. Künftig gibt es einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent. Damit entfällt der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den die Arbeitnehmern bisher allein schultern müssen. Auch die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge entfallen. Diese konnten die Krankenkassen bisher von ihren Versicherten erheben, wenn sie mit Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskamen.

Die durch die Beitragssatzsenkung entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Die Kassen können künftig von ihren Versicherten also einen höheren Beitragssatz verlangen, wobei allerdings der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird.

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