Rhön-Kliniken: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

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Gegen einzelne Beschlüsse der Hauptversammlung der Rhön-Kliniken vom 12. Juni 2014 gibt es eine Anfechtungsklage, wie die Gesellschaft am Dienstagnachmittag per Adhoc-Meldung mitteilte. Dabei gehe es um die Verwendung des Bilanzgewinns, den geplanten Aktienrückkauf 2014 sowie die Wahl von Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG. In der Mitteilung heißt es: „Die Gesellschaft hält die angefochtenen Beschlüsse für rechtmäßig. Sie beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und zur Eintragung des für den Aktienrückkauf 2014 erforderlichen Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG zu betreiben."

Der Klinikkonzern hat nach eigenen Angaben keine Informationen, ob das Registergericht bis zu einer Freigabeentscheidung das Eintragungsverfahren aussetzen oder die Eintragung vornehmen wird. Ein Angebot für die geplanten Aktienrückkäufe erfolge jedoch erst nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses ins Handelsregister, teilte die Gesellschaft mit. Wann dies der Fall sein werde, sei noch nicht absehbar. „Werden bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 keine Aktien im Rahmen eines Erwerbsangebots der Gesellschaft angedient, entfällt der Beschluss zum Aktienrückkauf 2014 und die entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet", heißt es in der Mitteilung.

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