Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung bittet die Fachöffentlichkeit, erste Einschätzungen zu den Eckpunkten für die Erprobungsrichtlinien für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu geben. Dies teilte der G-BA am Mittwoch mit. Insbesondere Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbände von Ärztegesellschaften, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Hersteller von Medizinprodukten und -geräten und deren Spitzenorganisationen werden vom G-BA aufgefordert, sich unter anderem zu den jeweiligen Vergleichsinterventionen, Endpunkten, Studientypen und Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Studien bis zum 28. August 2014 zu äußern und mit entsprechender Literatur zu begründen.
Untersucht werden in den Erprobungsstudien sollen
• die nichtinvasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 mittels molekulargenetischen Tests,
• die hyperbare Sauerstofftherapie bei Hörsturz,
• die Messung von fraktioniert ausgeatmetem Stickstoffmonoxid zur Feststellung einer eosinophilen Atemwegsentzündung und
• die Messung von fraktioniert ausgeatmetem Stickstoffmonoxid zur Steuerung der Asthma-Behandlung in der Schwangerschaft.
BibliomedManager

G-BA bittet Fachöffentlichkeit um Einschätzungen

BibliomedManager