Der Bund kann nach dem Willen der Bundesregierung künftig die Forschung an den Hochschulen dauerhaft finanziell fördern. Dafür hat das Bundeskabinett beschlossen, den Artikel 91b des Grundgesetzes zu ändern, also das sogenannte Kooperationsverbot, nach dem für die Unifinanzierung allein die Bundesländer verantwortlich sind, aufzuweichen. Bisher konnte de der Bund die Hochschulen nur zeitlich und thematisch begrenzt fördern, aber nicht institutionell.
Bereits Anfang des Monats hatte sich Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages darauf hingewiesen, dass die geplante Grundgesetzänderung keinen flächendeckende Wiedereinstieg des Bundes in die Hochschulfinanzierung vorsehe. „Entscheidend wird hier die konkrete Grundgesetzänderung und deren weitere Umsetzung sein", sagte Krömer. Es sei noch unklar, wie die Universitätsmedizin profitieren werde.

Bund will sich stärker an Hochschulfinanzierung beteiligen
