Die Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist neu geregelt - darauf haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Bundesschiedsstelle verständigt, schreibt der Kassenverband in einer aktuellen Pressemitteilung. Ab 1. September werde die Abrechnungsprüfung ein rund dreimonatiges Vorverfahren zwischen Krankenkasse und Krankenhaus umfassen. In diesem Falldialog sollen Rechnungsmängel direkt zwischen Kostenträger und Leistungserbringer behoben werden. Bestünden auch nach diesem Zeitraum noch Zweifel am Rechnungsinhalt, könne die Kasse den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten.
Der Prüfaufwand solle auf beiden Seiten reduziert und unnötige MDK-Prüfungen vermieden werden. Mit dieser Vereinbarung sei „für alle Beteiligten mehr Verfahrenssicherheit geschaffen worden", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.
Bislang konnten Krankenhäusern bereits gestellte Rechnungen noch innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren ändern. Künftig sei nach Einschaltung des MDK nur noch eine einmalige Korrektur zugelassen - innerhalb einer Frist von fünf Monaten nach der MDK-Prüfanzeige. Das gesamte Prüfverfahren müsse dann innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Die gefundene Vereinbarung gilt für alle Patienten, die ab Januar 2015 in ein Krankenhaus aufgenommen werden.