Gestern ist die Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinproduktrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Danach gibt es unter anderem für Patienten, denen künftig Herzklappen, Brustimplantate, Hüft- oder Kniegelenke eingesetzt werden, eine entsprechende Patienteninformation, die die für die Sicherheit notwendigen Verhaltensanweisungen beinhaltet. Das teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestern in Berlin mit. Darüber hinaus soll ein Implantatepass Patienten beispielsweise bei öffentlichen Warnungen helfen, kontrollieren zu können, ob ihr Implantat betroffen ist. Der Ausweis enthält laut BMG unter anderem Bezeichnung, Art und Typ sowie die Seriennummer des Implantats.
Zudem sollen Gesundheitseinrichtungen, die die Implantationen vornehmen, künftig die Vorgänge so dokumentieren, dass Patienten etwa im Fall von Produktrückrufen binnen dreier Werktage ermittelt werden können. Bis 1. Oktober 2015 haben Hersteller und Einrichtungen Zeit, die technischen Voraussetzungen für diese Optimierungen zu schaffen.
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BMG will Patientensicherheit bei Medizinprodukten verbessern

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