Qualität wird künftig ein zentraler Baustein in der Hamburger Krankenhausplanung. Der Senat der Hansestadt beschloss diese Woche eine Generalüberholung des Landeskrankenhausgesetzes. Danach sollen künftig die Aufnahme einer Klinik oder einer Fachabteilung in den Krankenhausplan von qualitätssichernden Mindestanforderungen abhängig gemacht werden, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Bisher sei Krankenhausplanung in Deutschland vorwiegend eine Kapazitätsplanung, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks dazu in Hamburg. „Wir wollen mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes die rechtlichen Grundlagen schaffen für eine systematische Berücksichtigung von Struktur- und Ergebnisqualität bei der Entscheidung, in welchen Krankenhäusern welche Fachabteilungen vorgehalten und wo bestimmte Behandlungen durchgeführt werden."
Das neue Gesetz ermögliche der Behörde auch, für Behandlungen mit erheblichen Qualitätsunterschieden in der Versorgung Vorgaben, beispielsweise zur Unterschreitung von Komplikationsraten, zu machen. Prüfer-Storcks forderte zudem mehr Qualitätsorientierung und mehr Transparenz für Patienten. So müssen Kliniken künftig unter anderem Qualitätsbeauftragte berufen, die für die Sicherheit der Patienten, die Gewährleistung der Qualität und für die Fortbildung des Personals verantwortlich sind.
Darüber hinaus legt das novellierte Gesetz fest, dass Kinder grundsätzlich in Kinderkliniken oder -abteilungen behandelt werden. Geburtskliniken sollen Eltern künftig über Angebote der „Frühen Hilfen" informieren und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Zudem könne nach den neuen Regelungen im Einzelfall und zum Schutz der Behandelten vom Akteneinsichtsrecht der Patienten abgesehen werden. Die Neufassung sieht auch vor, dass die Beschwerdestellen für Patienten unabhängig arbeiten müssen.
Die Novelle soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Dazu wird der Gesetzesentwurf nun in die Bürgerschaft eingebracht.
BibliomedManager
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