Ärzte müssen Niederlage vor Gericht einstecken

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Sachsen-Anhalts Mediziner mit Kassenzulassung können vorerst nicht auf mehr Geld hoffen, ihre Honorarzuwächse werden sich voraussichtlich in engen Grenzen halten. Eine Entscheidung des Landesschiedsamtes, den Finanztopf für die Honorare in den Jahren 2013 bis 2015 um jährlich vier Prozent zu erhöhen, ist rechtswidrig, wie das Bundessozialgericht entschieden hat. Die Kassler Richter bestätigten damit ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalts und lehnten die Revision der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt ab.

Die KV hatte Ende 2012 das Landesschiedsamt angerufen, nachdem sich die Krankenkassen geweigert hatten, die Honorare an die Morbidität der Patienten anzupassen. Das Schiedsamt war der Argumentation der KV gefolgt. Dagegen hatten die Krankenkassen geklagt und vor dem Landessozialgericht Recht bekommen.

Das Bundessozialgericht stellte nun fest, dass die Vertragspartner (Krankenkassen und KV) „für das Jahr 2013 die Grundlagen für die jährliche Vergütungsanpassung nicht losgelöst von der Höhe der für das Vorjahr gezahlten Vergütungen festsetzen" dürfen, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Diese Grundlage darf den Richtern zufolge insbesondere nicht mit der Begründung verändert werden, dass bereits die Vergütung des Vorjahres verglichen mit anderen KV-Bezirken und unter Berücksichtigung der Morbidität zu gering gewesen sei. „Maßgebend ist vielmehr die Veränderung der Morbiditätsstruktur gegenüber dem Vorjahr."

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