Ab dem 1. Januar 2015 gilt für die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Darauf verständigten sich heute in Berlin die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband. Die Krankenversichertenkarte (KVK) könne nur noch bis Ende des Jahres benutzt werden, danach verliere sie unabhängig vom aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit.
„Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endliche Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‘alte‘ Krankenversicherungskarte abrechnen zu können", sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen.