KBV will höhere Verdienstmöglichkeiten für Niedergelassene

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Niedergelassene Ärzte erreichen mit Leistungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht die gleichen Verdienstchancen wie Oberärzte im Krankenhaus. Das ist das Ergebnis einer heute von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgelegten Analyse zur ärztlichen Vergütung im ambulanten Bereich. Das der KBV zugehörige Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte geprüft, wie viel die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante medizinische Versorgung ihrer Versicherten zahlen.

Laut Vereinbarung sollen Vertragsärzte mit diesen Leistungen etwa gleiche Verdienstmöglichkeiten haben wie Oberärzte an Krankenhäusern. Laut KBV sind die Referenzeinkommen der Oberärzte an Krankenhäusern aber seit 2008 pro Jahr im Mittel um 3 Prozent angestiegen. Der Referenzwert müsse somit bei rund 133.000 Euro liegen. Nach der jüngsten Erhebung des Zi zur wirtschaftlichen Situation von Arztpraxen erreichten im Jahr 2010 jedoch rund 60 Prozent der Praxen nicht einmal 106.000 Euro. Der vom GKV-Spitzenverband angegebene Reinertrag je Praxisinhaber von 166.000 Euro resultiere zu einem erheblichen Teil aus Privateinnahmen. Er entspreche daher nicht dem, was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, heißt es von Seiten der KBV. Nur mit zusätzlichen Privateinnahmen könnten niedergelassene Ärzte derzeit ein ähnliches Einkommen erreichen.

Vielmehr sinke der Anteil der GKV an den Einnahmen der niedergelassenen Mediziner. Zwischen den Jahren 2007 und 2011 seien die Gesamteinnahmen der ambulanten Vertragsärzte um 17 Prozent gestiegen. Die Einnahmen aus GKV-Leistungen hätten aber nur um 13 Prozent zugenommen. Zudem seien die Aufwendungen für Betriebskosten in den letzten 8 Jahren kontinuierlich stärker gewachsen als die Einnahmen aus der Behandlung gesetzlich Versicherter. Die KBV mahnt, insgesamt hätte die ambulante Behandlung von GKV-Versicherten für die Praxisinhaber finanziell an Attraktivität verloren.

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