Studie empfiehlt grundlegende Reform der Budgetverhandlungen

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Auf Basis einer Studie der Beratungsgesellschaft Agenon fordern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Barmer GEK eine neue rechtliche Grundlage für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär" mehr Geltung zu verschaffen. Derzeit basierten die Verhandlungen nicht auf dem „realen Versorgungsbedarf in einer Region", sondern schrieben vor allem „Strukturen und Leistungsmengen der Vergangenheit" fort, begründet KBV-Vorstandschef Andreas Gassen die Forderung. „Das können wir ändern", teilte der oberste Kassenarzt mit.

In der Studie wird verlangt, „die verbindliche und explizite Anforderung, die stationäre Behandlungsdichte der regionalen Bevölkerung und die stationär und ambulant bestehenden Versorgungsangebote und Behandlungsmöglichkeiten in den Verhandlungen zu berücksichtigen". Weiter heißt es: „Auch Schiedsstellen wie Sozialgerichte wären dann gehalten, Forderungspositionen zu würdigen und in ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, die aus Ergebnissen regional- und bevölkerungsbezogener Analysen zum Versorgungsbedarf und bestehenden Versorgungsangeboten und -möglichkeiten heraus begründet sind."

» Studie: Quantifizierung von kleinräumigen Verlagerungseffekten mit Blick auf die Budgetverhandlungen mit einzelnen Krankenhäusern – Endbericht (PDF)

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