Nach der jüngsten Erhöhung des Pflegemindestlohns sieht der Arbeitgeberverband Pflege keinen Nachholbedarf mehr. Auf 9,40 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten hatte die Mindestlohnkommission im Bundesarbeitsministerium die Lohnuntergrenze vergangene Woche festgelegt. „Dieser mehr als faire Pflege-Mindestlohn bedeutet für mich auch eine klare Absage an alle Befürworter flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifverträge", sagte Arbeitgeberverbandspräsident Thomas Greiner in einer Mitteilung.
Mit Forderungen nach 12,50 Mindestlohn und einem einheitlichen Tarifvertrag hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf den Beschluss der Kommission reagiert. „Die Arbeit der Beschäftigten ist deutlich mehr Wert", sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Aus Sicht der Arbeitgeber stellt jedoch bereits die 4-prozentige Steigerung eine große finanzielle Herausforderung dar. Für Greiner, der seinen Verband in der Mindestlohnkommission stimmberechtigt vertritt, ist das Thema nach diesem Beschluss abgeschlossen. „Lohnsteigerungen sollten sich zukünftig an den prozentualen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns orientieren."