Medizinfakultäten fordern Erhalt der Programmpauschalen

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Die befristeten Programmpauschalen für universitäre Forschungsprojekte sollen verstetigt werden, fordert der Medizinische Fakultätentag (MFT). Mit den Geldern beteiligt sich der Bund zu 20 Prozent an Projekten aus den Förderprogrammen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die aktuellen Pauschalen laufen allerdings Ende 2015 aus. Derzeit verhandeln die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern darüber, die Mittelvergabe fortzuführen. Das Bundesforschungsministerium teilte auf Anfrage von BibliomedManager mit, es gebe noch keine Beschlüsse über die Zukunft der Pauschalen. Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90 / Die Grünen) bezifferte die Höhe der Förderung im Fachmagazin „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus" jüngst auf 370 Millionen Euro pro Jahr.

Der MFT warnt in einer Mitteilung: „Das Auslaufen der Programmpauschale würde die Forschung in den Hochschulen allgemein, jedoch insbesondere in der universitären Medizin nachhaltig und existentiell beeinträchtigen." Der MFT habe sich „intensiv mit den in jüngerer Vergangenheit aufgetretenen Problemen und Zweifelsfragen bei der Zuordnung der Programmpauschale befasst und diese mit Fachleuten aus Hochschulen, Universitätsklinika, Wirtschaftsprüfergesellschaften und Fördereinrichtungen der Wissenschaft intensiv diskutiert. Er gehe nun davon aus, „dass die in jüngerer Zeit aufgetretenen Unsicherheiten um die buchungstechnische und bilanzielle Darstellung zwischenzeitlich ausgeräumt" seien.

Hintergrund dieser Ausführung sind Vorwürfe an der Berliner Charité, nach denen Forschungsgelder in den allgemeinen Krankenhaushaushalt geflossen sein sollen. Diese Vorwürfe sind aus Sicht des MFT widerlegt. „Der MFT bekräftigt die Auffassung, dass die als Programmpauschale bereitgestellten Mittel entsprechend der Zweckbestimmung von Gesetzgeber, Zuwendungsgeber und DFG der Stärkung der Forschung insbesondere an den Hochschulen dienen sollen und nicht in den Bereich der reinen Krankenversorgung umgeleitet werden dürfen", heißt es in der Stellungnahme. Man begrüße „die Absicht der DFG ausdrücklich, ein erläuterndes Schreiben zu erstellen, in dem die Rechtslage auch im Lichte der Anregungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesrechnungshofes nochmals verdeutlicht" werde.

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