Gröhe geht bei Mindestvorgaben auf Kliniken zu

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Die Personalvorgaben in der Neonatologie müssen laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe noch "vor Ablauf der Übergangsfrist auf Ausnahmeregelungen überprüft werden." Als Grund nannte Gröhe auf der Qualitaetssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin die zahlreichen Hilferufe aus den betroffenen Krankenhäusern. Einer generellen Abschaffung der Personalmindeststandards erteilte Gröhe allerdings eine Absage. Vielmehr sollten die Standards "so schnell wie möglich umgesetzt" werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte im August, sie sehe sich durch die vom G-BA beschlossenen Personalausstattungsanforderungen in Frühgeborenenabteilungen vor ein fast unlösbares Problem gestellt. Laut einem Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) müssten die Kliniken zur Umsetzung 2.500 zusätzliche Pflegefachkräfte einstellen, wodurch jährliche Kosten von 130 Millionen Euro entstünden. „Beides, weder das Geld noch das erforderliche qualifizierte Personal, ist derzeit verfügbar", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er forderte ein gezieltes Förderprogramm, da sonst die „hohe Qualitätsnorm, die unter anderem vorsieht, dass auf den Intensivstationen je Schicht eine Intensivpflegekraft für nur ein Frühchen zuständig ist, nicht erfüllt werden" könne. Alternativ müsse die Ende 2016 auslaufende Übergangsfrist verlängert werden. Das Bundesgesundheitsministerium habe bei der Genehmigung der G-BA-Richtlinie bereits auf diese Verlängerungsmöglichkeit hingewiesen.

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