Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für die künftige Nutzenbewertung von Medizinprodukten einen 5-Punkte-Plan präsentiert. Demnach sollen Bewertungsverfahren künftig innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. An den Studien sollen „alle Krankenhäuser teilnehmen können, die die für die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) erforderliche Strukturqualität erfüllen", fordert der BVMed-Vorstandsvorsitzende Meinrad Lugan.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass Krankenhäuser, in denen NUB mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, sich an Nutzenstudien beteiligen müssen. Diese Regelung soll demnächst in Versorgungsgesetz 2, dessen Entwurf in Kürze öffentlich werden wird, umgesetzt werden. „Aus unserer Sicht ist die Nutzenbewertung richtig und wichtig. Der BVMed setzt sich aber für eine sachgerechte Bewertung ein, die die Besonderheiten der Branche berücksichtigt", so Lugan.
>> 5-Punkte-Plan zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien