Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert bei einer Krankenhausentlassung eine ausreichende Übergangsmedikation. Damit wendet sie sich gegen den Vorschlag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), ein einheitliches Entlassrezept einzuführen. Zwar sind sich beide Verbände darüber einig, dass der Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung optimiert werden muss. Doch es sei nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach ihrer Krankenhausentlassung mit dem Wirkstoffrezept in die nächstgelegene Apotheke zu schicken, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Stattdessen solle die Klinik dem Patienten die Medikamente für mindestens drei Tage mitgeben. So könnten Wochenenden und Feiertage überbrückt werden. Gleichzeitig würden dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe übermittelt, damit dieser ein Folgerezept ausstellen könne.
Feldmann betonte, für die Entlassmedikation müsse genau wie im ambulanten Bereich die Arzneimittel-Richtlinie gelten. Damit werde gewährleistet, dass die Arzneimitgabe so wirtschaftlich erfolgt, wie dies für die Arzneimittelversorgung in der ambulanten Versorgung der Fall ist. Das aber sei durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt.